Unsere weitere Empfehlung für einen Reiseveranstalter mit Krankenkassen-Zuschuss:
Krankenkassen - Test und Vergleich
Aktuelle Informationen zu den Zuschüssen für Präventionsleistungen oder Kururlaub finden Sie auf Portalen, die Krankenkassen vergleichen und testen. Nachfolgend können Sie exemplarisch auf folgenden Seiten Tests und Vergleiche einsehen: Krankenkassen.de (Vergleich GKV), Gesetzlichekrankenkassen.de, Krankenkassenzentrale.de (Test GKV). Unabhängig davon sollten Sie die Aktualität der Informationen immer auch mit denen Ihrer Krankenkasse vergleichen.
Krankenkassen-Zuschuss für Präventionsreisen
Was ist eine Präventionsreise?
-
-
- Im Gegensatz zum Kururlaub die Präventionsreise für gesunde Menschen gedacht.
- Durch Teilnahme an Kursen zur Entspannung, Bewegung und Ernährung (Handlungsfelder) ist es das Ziel, vorzubeugen und die Gesundheit zu erhalten.
-
Wie hoch ist Zuschuss der Krankenkasse?
-
-
- Sie können als Versicherter einen jährlichen Reisezuschuss von bis zu 150,00 € erhalten.
- Die Krankenkasse zahlt in der Regel 75 Euro pro Kurs. Wenn Sie jedoch zwei Präventionskurse mit unterschiedlichen Handlungsfeldern (Entspannung, Bewegung und Ernährung) besuchen, so ist ein ein Zuschuss von bis zu 150 Euro möglich.
-
Wie beantragen Sie die Zulage für Ihre Präventionsreise?
-
-
- Vor der Buchung muss Ihre Präventionsurlaub nur einmal von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, damit Sie einen Zuschuss erhalten.
- Jedes Versicherter kann ab 18 Jahren zwei Gesundheitskurse aus zwei verschiedenen Handlungsfeldern jährlich besuchen.
- Nach dem Ende der Kurse erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Danach erhalten je nach Kasse einen Zuschuss in Höhe von ca. € 75.-. Bei Teilnahme an zwei Kursen erhalten Sie ca. € 150.
- Jedes Versicherter kann ab 18 Jahren zwei Gesundheitskurse aus zwei verschiedenen Handlungsfeldern jährlich besuchen.
- Die Basis dafür sind gesetzliche Bestimmungen (§ 20 SGB V) und die Satzung Ihrer Krankenkasse, sowie die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkasse Gesundheitsvorsorge anzubieten.
-
Krankenkassen-Zuschuss für Ihren Kururlaub
Gesetzlich wir der Begriff "Kur" nicht mehr verwendet. Ihre Krankenkasse unterstützt trotzdem bei vielen Therapien, die je nach Schwere einer Krankheit entweder zur Vorsorge, Rehabilitation oder Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden.
Eine tolle Übersicht über das komplexe Thema bietet der Deutsche Heilbäderverband auf folgender Folie.
Generell gilt „ambulant vor stationär“. Die Genehmigung für einen Kuraufhenthalt mit Zuschuss wird von den Kassen nur genehmigt, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreichend ist. Es gibt aber auch ambulante Vorsorgemaßnahmen, die der Patient in einen anerkannten Kurort durchführen kann.
Wer kann eine Kur beantragen?
-
-
- Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann alle 3 Jahre für eine ambulante Vorsorgekur einen Antrag stellen.
- Ihr Hausarzt sollte schriftlich nachweisen können, dass zur Verbesserung des Gesundheitszustandes eine Vorsorgemaßnahme am Kurort am besten geeignet ist.
- Sie können eine Kur für drei Wochen in Anspruch nehmen. Es gibt allerdings keinen gesetzlichen Anspruch mehr.
-
Kann man nur in Deutschland mit Krankenkassen-Zuschuss "kuren"?
-
-
- Sie können Ihren Kurort innerhalb der Europäischen Union frei zu wählen, wenn es medizinisch geboten ist und die Behandlungsqualität mit dem deutschen Standard vergleichbar ist. Außerdem muss das Personal deutsch sprechen.
- Stellen Sie vor Beginn Ihrer Reise die tatsächlichen Kosten zusammen. Normalerweise zahlen Sie vorab treten und Ihre Kasse erstattet nach Reiseende. Im Kurort sollten Sie sich alle medizinischen Behandlungskosten bescheinigen lassen und diese zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen.
- Generell gilt der Grundsatz: Kosten vor einer Kur immer mit der Krankenkasse abstimmen.
-
Wie bekommt man den Krankenkassen-Zuschuss?
-
-
- Ihr Arzt muss die Notwendigkeit einer Kur feststellen und muss über ein Formular („Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V“) mindestens 2 Monate vor der Kur bei der Krankenkasse eingereicht werden.
- Nach der Genehmigung des Antrags durch die Krankenkasse, können Sie Ihren Kuraufenthalt buchen.
-
Wieviel erstattet die Krankenkasse?
-
-
- Grundsätzlich erstattet die Kasse die Kurarztkosten sowie 90% der Kurmittelkosten.
- Die übrigen Kosten z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe bezuschusst die Krankenkasse mit einer täglichen Pauschale von 13 Euro.
- Auch hier gilt der Grundsatz: Erstattungen vor einer Kur immer mit der Krankenkasse abstimmen.
-
Was gibt es für Möglichkeiten bei einer Ablehnung des Zuschusses?
-
-
- Sie können mit Hilfe Ihres Arztes Widerspruch einlegen.
- Sie können im Kurort auch einen Badearzt aufzusuchen, der Ihren Kuraufenthalt anhand von mitgebrachten Rezepten plant. Wichtig dabei ist, dass diese Rezepte nicht älter als 10 Tage sein dürfen.
- Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen, den Kuraufenthalt selbst zu zahlen.
-
Was bieten die privaten Krankenversicherungen (PKV)?
-
- Es gibt Kurkosten-Tarife, die entweder die nachgewiesenen medizinischen Kosten erstatten oder auch nur eine Zahlung eines pauschalen Tagegeldes.
- Die Arztkosten vor Ort werden normalerweise von ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.
- Bei diesen Wahltarifen entscheiden Sie und Ihr Arzt, ob eine Kur angetreten wird.