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Gesetzlich wir der Begriff "Kur" nicht mehr verwendet. Ihre Krankenkasse unterstützt trotzdem bei vielen Therapien, die je nach Schwere einer Krankheit entweder zur Vorsorge, Rehabilitation oder Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden.
Eine tolle Übersicht über das komplexe Thema bietet der Deutsche Heilbäderverband auf folgender Folie.
Generell gilt „ambulant vor stationär“. Die Genehmigung für einen Kuraufhenthalt mit Zuschuss wird von den Kassen nur genehmigt, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreichend ist. Es gibt aber auch ambulante Vorsorgemaßnahmen, die der Patient in einen anerkannten Kurort durchführen kann.
Kururlaub - Urlaub mit möglichem Zuschuss
Gesetzlich Krankenversicherte können alle drei Jahre eine "Kur" beantragen. Wenn die Krankenkassen Ihren Antrag genehmigen, übernehmen Sie zu einem beachtlichen Teil die Kosten der Kurbehandlungen. Weiterhin werden normalerweise 13 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung bezuschusst. Natürlich können Sie alle Angebote jederzeit "privat" buchen. Weitere Informationen finden Sie hier.