Krankenkassen sind bei Kursangeboten zur Gesundheitvorsorge im Urlaub nicht verpflichtet, einen Krankenkassenzuschuss zu gewähren. Nachfolgender Link zeigt Ihnen, wie Ihre Kasse unterstützt: Krankenkassen.de - welche Kasse fördert Präventionsreisen
Bei den Präventionsreisen müssen die Kurse sich am Leitfaden "Prävention" (§ 20 Fünftes Sozialgesetzbuch) orientieren.
Generell kann man sagen, dass es auch aus der Sicht der Krankenkassen sinnvoll ist, in eine bleibende Gesundheit Ihrer Versicherten zu investieren.
Ein mögliches Kursangebot auf Präventionsreisen könnte wie folgt belegt werden: Aquafitness, Autogenes Training, Yoga, Pilates, Ernährung, Rückenschule, Nordic Walking.
Die regelmässige Teilnahme muss vom Kursleiter bestätigt werden. Die Bestätigung ist dann bei Ihrer Krankenkasse einreichbar, damit Sie Ihren Zuschuss nachträglich erstattet bekommen.