Ein Krankenkassenvergleich kann Ihnen aufzeigen, dass Sie im Gesundheitsurlaub und bei Gesundheitsreisen sparen können. Auf Antrag kann es je nach Kasse möglich sein, Zuschüsse für Gesundheitskurse, medizinische Versorgung oder Kosten des Aufenthalts zu erhalten.
Alle Angebote bei Gesundheitsurlaub.net sind natürlich auch für Selbstzahler buchbar. Nicht verschweigen wollen wir fairnesshalber, dass einige Krankenkassen auch eigene Angebote zur Verfügung stellen. Ebenfalls gibt es GKVs die Gesundheitsreisen nicht mehr bezuschussen. Informationsquelle dazu finden Sie am Ende dieser Seite - natürlich gibt Ihre Kasse dazu auch Auskunft.
Krankenkassen - Zuschuss für Präventionsreisen
Was ist eine Präventionsreise ?
- Im Gegensatz zum Kururlaub die Präventionsreise für gesunde Menschen gedacht.
- Durch Teilnahme an Kursen zur Entspannung, Bewegung und Ernährung (Handlungsfelder) ist es das Ziel, vorzubeugen und die Gesundheit zu erhalten.
Wie hoch kann der Zuschuss sein?
- Sie können als Versicherter einen jährlichen Reisezuschuss von bis zu 150,00 € erhalten.
- Die Krankenkasse zahlt in der Regel 75 Euro pro Kurs. Wenn Sie jedoch zwei Präventionskurse mit unterschiedlichen Handlungsfeldern (Entspannung, Bewegung und Ernährung) besuchen, so ist ein Zuschuss von bis zu 150 Euro möglich.
- Bitte die Zulagen für Präventionsreisen im Vorfeld immer mit der Krankenkasse abstimmen.
Aktuelle Informationen zu den Präventions-Zuschüssen finden Sie unter der Rubrik "Gesundheitsförderung: Bonusprogramme und Gesundheitskurse" auf der Seite Krankenkassen.de oder bei Ihrer Krankenkasse direkt - weitere Infos auf unserer Seite hier.
Krankenkassen - Zuschuss für Ihren Kururlaub
Gesetzlich wir der Begriff "Kur" nicht mehr verwendet. Ihre Krankenkasse unterstützt trotzdem bei vielen Therapien, die je nach Schwere einer Krankheit entweder zur Vorsorge, Rehabilitation oder Linderung bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden.
Eine tolle Übersicht über das komplexe Thema bietet der Deutsche Heilbäderverband auf folgender Folie.
Generell gilt „ambulant vor stationär“. Die Genehmigung für einen Kuraufhenthalt mit Zuschuss wird von den Kassen nur genehmigt, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreichend ist. Es gibt aber auch ambulante Vorsorgemaßnahmen, die der Patient in einen anerkannten Kurort durchführen kann.
Wieviel kann erstattet werden?
- Die Kasse kann die Kurarztkosten sowie 90% der Kurmittelkosten erstatten.
- Übrigen Kosten z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe bezuschusst die Krankenkasse mit einer täglichen Pauschale von 13 Euro.
- Auch hier gilt der Grundsatz: Erstattungen vor einer Kur immer mit Ihrer Kasse abstimmen.
Aktuelle Informationen zu den Zuschüssen Ihres Kururlaubs finden Sie unter der Rubrik "Gesundheitsförderung: Bonusprogramme und Gesundheitskurse" auf der Seite Krankenkassen.de oder bei Ihrer Krankenkasse direkt - weitere Infos auf unserer Seite hier.
Unsere weitere Empfehlung für einen Reiseveranstalter mit Wellness-, Kur- und Gesundheitsreiseangeboten insbesondere für Prävention und Kur in Zusammenarbeit mit der KKH:
Krankenkassenvergleich und - Test
Aktuelle Informationen zu den Zuschüssen für Präventionsleistungen oder Kururlaub finden Sie auf Portalen, die einen Krankenkassenvergleich und Test durchgeführt haben. Nachfolgend können Sie exemplarisch auf Seiten Tests und Vergleiche einsehen: Krankenkassen.de (Vergleich GKV), Gesetzlichekrankenkassen.de, Krankenkassenzentrale.de (Test GKV). Unabhängig davon sollten Sie die Aktualität der Informationen immer auch mit denen Ihrer Krankenkasse vergleichen.